Die CDU hat einen Vorschlag aufgegriffen, den ich bereits 2011 in der „Mandativen Demokratie“ zur Diskussion gestellt habe (siehe Kap. 3.4.4, Seite 373ff.): Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen, verbunden mit dem Wahlrecht den Dienst entweder in den Streitkräften, einer sozialen Hilfsorganisation oder dem Katastrophenschutz abzuleisten.
Ich sehe diesen Vorstoß, so richtig er in der Sache auch ist, nur als verzweifelten Versuch der CDU, sich bei konservativen Wählern wieder in Erinnerung zu bringen. Realisierungschancen hat er nicht. Dazu wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich, der sich die SPD verweigern wird. Unser gegenwärtiges Politiksystem ist unfähig zu großen Würfen. Wenn eine Partei einen Vorschlag macht, muß die andere schon aus Profilierungssucht dagegen sein. So wird alles zerredet.
In der aktuellen Diskussion ist ein Aspekt allerdings nirgends aufgetaucht, den ich aber für wichtig halte. Ich hatte vorgeschlagen, daß auch alle Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, der Dienstpflicht unterliegen sollten. Damit würde ein bedeutsamer Beitrag zur Integration geleistet werden.
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In unserem heutigen Politiksystem fehlt mir das wichtigste demokratische Bürgerrecht: Ich kann die Regierung nicht wählen. Ich muß stattdessen Parteien wählen und erfahre erst nach der Wahl und nach den Koalitionsverhandlungen, wer Kanzler und wer Minister geworden ist. Im schlimmsten Fall gibt es eine „Koalition der Verlierer“.
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Zum Wettstreit der Meinungen taugt das Parlament nicht, zur Wahl der Regierung ist es nicht nötig. In der öffentlichen Wahrnehmung wählen wir bei Bundestags- und Landtagswahlen schon längst kein Parlament mehr, sondern eine Regierung. Die mandative Demokratie sieht deshalb konsequenterweise die Direktwahl der Regierung vor.
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„Mehr Partizipation“ ist eine populäre Forderung. Die Gefahr liegt in scheindemokratischen Veranstaltungen. Eine Unzahl von Teilhaben: Wahlen für Gemeinderat/Kreistag/Landtag, Bestellung fachkundiger Bürger, Anhörungen, Anregungen, Einsprüche und Sammelklagen … all das führt nicht zu mehr Legitimität. Entweder trifft man immer dieselben Leute, die protestieren, die ewigen Querulanten, „Ich-bin-dagegen“-Opponenten, die „Zeitreichen“. Oder es sind die unmittelbar Betroffenen, die nach dem St. Floriansprinzip ihre Einzelinteressen vertreten.
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Die Erwartungen der Bürger an den Föderalismus unterscheiden sich gravierend von denen der politischen Klasse. Pöstchen und Pfründe, Sprungbretter für die Karriereleiter von Politikern, Machtgehabe von Provinzfürsten – das alles entspricht nicht den Interessen der Bürger. Den geht es in erster Linie um sachgerechte ortsnahe Entscheidungen.
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Wir brauchen eine neue Begründung für das europäische Projekt. Von der ursprünglichen, auch von vielen Deutschen geteilten Europa-Euphorie ist nichts geblieben.
Aus heutiger Sicht gibt es nur eine höchst nüchterne Rechtfertigung für das europäische Projekt: den gemeinsamen wirtschaftlichen Vorteil für die Teilnahmestaaten und die Erringung einer gemeinsamen Machtposition in der Welt. An diesen Kriterien muß sich die europäische Integration messen lassen.
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